Regelungen der
16 Bundesländer
Fischereischein für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler.
Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes
Bundesland Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen.
Bundesland
Baden-Württemberg
Bedingungen für ausländische Gäste
Ausländern, die sich nicht länger als einen Monat
in Baden-Württemberg aufhalten, wird auch ohne Sachkundennachweis ein
Fischereischein erteilt. Bei einem längeren Aufenthalt müssen sie Fischerprüfung
ablegen und den Fischereischein erwerben. Den Baden-württembergischen
Fischereischein erhalten Ausländer auch dann wenn sie ihren ersten Wohnsitz
noch in ihrem Heimatland haben.
Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
Unter 10 Jahren nur als Helfer eines volljährigen
Fischereischeininhabers. Zwischen 10 und 16 Jahren können Jugendliche ohne Prüfung
einen Jugendfischereischein erhalten (berechtigt zur Ausübung des Angelsports
in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers). Ab 10 Jahren kann
die Fischerprüfung abgelegt und der reguläre Fischereischein erworben werden.
Anerkennung
von Fischereischeinen anderer Bundesländer
Bei
Zuzug wird spätestens nach 2 Jahren ein baden-württembergischer
Fischereischein gebraucht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes wird
nach Vorlage eines Fischerprüfungszeugnisses umgeschrieben. Die Fischerprüfung eines
anderen Bundeslandes wird anerkannt wenn der Anwärter zum Zeitpunkt der Prüfung
keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.